Gemeinsam mobil –
ohne Barrieren

Komfortabler und sicherer
Zugang für alle.

Gemeinsam mobil - ohne Barrieren

Komfortabler und sicherer Zugang für alle.

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Barrierefreies Reisen - Unterstützung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität

Unsere barrierearmen Züge

Alle Fahrzeuge der Süd•Thüringen•Bahn ermöglichen einen barrierefreien Zugang (nach der TSIPRM-Norm) für die Bahnsteighöhe 55 cm. Eine mobile Faltrampe gewährleistet zusätzlich einen bequemen Ein- und Ausstieg bei Bahnsteighöhen von 38 und 76 cm.

Ausstattung unserer Züge:

  • Hoher Niederfluranteil mit breiten Doppelschwenktüren
  • Geräumiges Mehrzweckabteil für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen. Die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen hat Vorrang.
  • Spezielle Sitzplätze für Schwerbeschädigte nahe den Türen

 

Wichtige Hinweise für die Fahrt

Im Zug muss ein Schwerbehinderten-Ausweis im Original und die Wertmarke vorgewiesen werden können. Eine Kopie reicht nicht aus. Ist im Schwerbehinderten-Ausweis ein "B" vermerkt, wird der Besitzer des Ausweises gemeinsam mit der eingetragenen Begleitperson in den Zügen der Süd•Thüringen•Bahn gemäß Sozialgesetzbuch entgeltfrei befördert. Im Fall eines Schienenersatzverkehr (SEV) können wir mobilitätseingeschränkte Personen nur befördern, wenn entsprechende Busse zur Verfügung stehen.

Reiseplanung

Mobilitätseingeschränkte Reisende werden gebeten, ihre Fahrt mindestens zwei Werktage vor Reiseantritt in unserem Kundencenter unter kundencenter@sued-thueringen-bahn.de oder telefonisch unter 03693 50860 anzumelden. In Zusammenarbeit mit der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn AG sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf der Fahrt.

 

In unserem Streckennetz befahren wir auch barrierefreie Bahnhöfe. Der Zustieg in unsere Züge ist durch den Niederflur-Einstieg sowie der mobilen Faltrampe immer gegeben.

Informationen zur Barrierefreiheit der Station und den Zugang zu den Bahnsteigen bieten diese Internetseite, die Stationsdatenbank auf den Webseiten der Deutschen Bahn AG sowie die Übersicht der Bayerischen Eisenbahngesellschaft GmbH (BEG). Über die aktuelle Verfügbarkeit der Aufzüge am Bahnhof informiert: bahnhof.de.

Störungsmeldungen von Bahneinrichtungen

Mobilitätseingeschränkte Reisende können sich direkt bei unserem Servicetelefon unter 03693 50860 melden, wenn z.B. ein Aufzug nicht funktioniert. Wir bemühen uns dann, über die DB Station&Service AG kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Über die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn (Tel.: 030 65212888) werden konkrete Auskünfte zu Einstiegshilfen auf Bahnhöfen, wie Hublifte u.a., erteilt.

Blinde bzw. sehgeschädigte Reisende sind berechtigt, kostenfrei einen Blindenhund in den Zügen mitzuführen. Zu den allgemeinen Regelungen gibt es für diese Hunde Ausnahmen. Blindenführhunde und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2, Nr. 2 SGB IX sind jeweils von der Maulkorbpflicht ausgenommen und werden entgelfrei befördert.

Für Fahrgäste, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben wir in jedem Zug eine Mobilitätsrampe an Bord, um einen sicheren Zustieg zu ermöglichen.

Eine unentgeltliche Beförderung von Elektro-Scootern und deren Unterbringung auf dem Rollstuhlstellplatz ist von der Einhaltung der ISO-Maße, den geltenden Gewichtsgrenzen sowie einer amtlich anerkannten Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“) abhängig. Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist eine Beförderung ausgeschlossen.

An unseren Fahrkartenautomaten kann sowohl bargeldlos mit EC- oder Visa-Karte als auch mit Bargeld bezahlt werden.